Allgemeine Geschäftsbedingungen:


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht:


Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Akademie und dem Teilnehmer

findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.


(2) Gerichtsstand:


a) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Akademie (Wuppertal).
b) Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen

Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
c) Für Klagen der Akademie gegen Verbraucher ist deren Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, es greifen die Ausnahmen des Abs. 2b. Für Klagen von Verbrauchern gegen die Akademie ist zusätzlich der Sitz der Akademie als Gerichtsstand gegeben. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Vertragssprache:


Die für den Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung maßgebliche Sprache ist Deutsch.

(4) Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung:


a) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Die E-Mail-Adresse der Akademie lautet: [email protected].
b) Die Akademie ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke aufweist.


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Geltungsbereich:


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der

CJJF Germany UG (haftungsbeschränkt)

Gosenburg 17

42289 Wuppertal

vertreten durch den Geschäftsführer Sven Wegscheider (nachfolgend "Akademie" genannt), und ihren Kunden (nachfolgend "Teilnehmer" oder "Mitglied" genannt). Sie umfassen die Inanspruchnahme aller von der Akademie angebotenen Leistungen, insbesondere:


a) die Teilnahme an regulären Mitgliedschaftsverträgen für Brazilian Jiu-Jitsu (BJJ) Kurse, einschließlich spezifischer Angebote für Erwachsene, Kinder und Frauen ("Women Only"-Kurse);
b) die Teilnahme am "4-Wochen-Anfängerkurs";
c) die Teilnahme an einzeln gebuchten Trainingseinheiten ("Drop-Ins");
d) die Teilnahme an gesondert ausgeschriebenen Workshops, Seminaren oder Lehrgängen;
e) die Teilnahme an einem Probetraining;
f) den Erwerb von Produkten und Merchandise-Artikeln, die von der Akademie verkauft werden.
Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Akademie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Vertragsgegenstand:


a) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der im jeweiligen Vertrag (z.B. Mitgliedsvertrag, Kursanmeldung) und im aktuellen Kursplan der Akademie spezifizierten Trainings- und Betreuungsleistungen im Bereich Brazilian Jiu-Jitsu und verwandter sportlicher Aktivitäten. Dies umfasst das Recht zur Teilnahme an den entsprechenden, von qualifizierten Trainern geleiteten Trainingseinheiten gemäß der jeweiligen Kursbeschreibung und Klassifizierung (z.B. dürfen nur Frauen an "Women Only"-Kursen teilnehmen).
b) Vertragsgegenstand ist weiterhin die Nutzung der Trainingseinrichtungen der Akademie, einschließlich der Mattenfläche, Umkleideräume und sanitären Anlagen, während der offiziellen Öffnungs- und Kurszeiten im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages.
c) Die Akademie fördert eine positive und respektvolle Trainingsgemeinschaft ("Community"). Die Teilnahme an dieser Community und die Einhaltung der damit verbundenen Umgangsformen sind ebenfalls Teil des Vertragsverhältnisses.
d) Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass es sich bei Brazilian Jiu-Jitsu um eine Kontaktsportart handelt, die trotz sorgfältiger Anleitung und Einhaltung von Sicherheitsregeln gewisse Risiken körperlicher Betätigung birgt.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Allgemein:


Die Darstellung der Leistungen der Akademie auf der Webseite, in Prospekten oder in den Räumlichkeiten der Akademie stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Teilnehmer (invitatio ad offerendum). Ein Vertrag kommt durch die Abgabe eines Angebots durch den Teilnehmer und die Annahme dieses Angebots durch die Akademie zustande. Die Annahme durch die Akademie kann ausdrücklich (z.B. durch schriftliche Bestätigung oder E-Mail) oder konkludent (z.B. durch Freischaltung zum Training, Beginn der Leistungserbringung) erfolgen.

(2) Vertragsschluss für Mitgliedschaften:


a) Vor Ort: Ein Mitgliedsvertrag kommt in den Räumlichkeiten der Akademie durch die beidseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Mitgliedsantrags zustande. Mit seiner Unterschrift gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab, welches die Akademie durch Gegenzeichnung oder eine separate Bestätigung annimmt.
b) Online: Sofern die Akademie eine Online-Anmeldung für Mitgliedschaften anbietet, stellt der Teilnehmer durch das vollständige Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars auf der Webseite der Akademie und das Anklicken eines entsprechend gekennzeichneten Buttons (z.B. "Jetzt zahlungspflichtig Mitglied werden" oder "Antrag verbindlich absenden") ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mitgliedsvertrages ab. Der Eingang dieses Angebots wird dem Teilnehmer in der Regel elektronisch bestätigt (Eingangsbestätigung), was noch keine Vertragsannahme darstellt. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Akademie das Angebot des Teilnehmers ausdrücklich per E-Mail annimmt oder dem Teilnehmer den Zugang zu den gebuchten Leistungen gewährt und ggf. eine digitale Unterzeichnung des Vertrags ermöglicht oder bestätigt. Die genauen Schritte der Online-Anmeldung werden auf der Webseite beschrieben.

(3) Vertragsschluss für den 4-Wochen-Anfängerkurs:


a) Die Anmeldung zum 4-Wochen-Anfängerkurs erfolgt primär online über das dafür vorgesehene Anmeldeformular auf der Webseite der Akademie und die Nutzung des damit verbundenen Zahlungslinks.
b) Durch das Absenden des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars und die erfolgreiche Durchführung der Zahlung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zur Teilnahme am Kurs ab. Der Vertrag kommt mit erfolgreichem Zahlungseingang und der anschließenden Bestätigung des Kursplatzes durch die Akademie per E-Mail zustande. Eine Anmeldung vor Ort ist für diesen Kurs nicht vorgesehen.

(4) Vertragsschluss für Drop-Ins:


a) Die Buchung von einzelnen Trainingseinheiten (Drop-Ins) erfolgt über die von der Akademie genutzte Applikation "MAAT" (oder eine andere von der Akademie benannte Buchungsplattform).
b) Der Vertrag über die Teilnahme an einem Drop-In kommt gemäß den in der App dargestellten Buchungs- und Zahlungsbedingungen zustande, in der Regel mit erfolgreicher Buchung und Bezahlung über die App. Es gelten ergänzend diese AGB sowie ggf. die Nutzungsbedingungen der App.

(5) Vertragsschluss für Seminare und Workshops:


a) Vor Ort: Die Anmeldung zu Seminaren oder Workshops kann vor Ort in der Akademie erfolgen. Der Vertrag kommt hierbei durch Anmeldung und Bezahlung der Teilnahmegebühr zustande.

b) Online (zukünftig): Sofern die Akademie eine Online-Anmeldung für Seminare oder Workshops anbietet, gibt der Teilnehmer durch Ausfüllen des Anmeldeformulars und ggf. Vornahme der Online-Zahlung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Teilnahme durch die Akademie per E-Mail oder mit erfolgreicher Bezahlung zustande. Die spezifischen Bedingungen werden beim jeweiligen Angebot bekannt gegeben.
c) Die Zahlung für Seminare und Workshops kann, je nach Angebot, online oder per Kartenzahlung in der Akademie erfolgen. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald die Zahlung erfolgreich verbucht wurde und ggf. eine Teilnahmebestätigung versandt wurde.

(6) Vertragsschluss für Merchandise-Artikel:


Der Kauf von Merchandise-Artikeln erfolgt ausschließlich vor Ort in den Räumlichkeiten der Akademie. Der Kaufvertrag kommt durch Auswahl der Ware durch den Teilnehmer und vollständige Bezahlung an der Kasse zustande.


§ 3 Mitgliedschaften

(1) Mitgliedschaftsarten und Nutzungsumfang:


a) Die Akademie bietet verschiedene Mitgliedschaftsarten an, die sich im Nutzungsumfang der angebotenen Trainingseinheiten unterscheiden. Die aktuellen Mitgliedschaftsmodelle und deren spezifischer Leistungsumfang (z.B. "Basic" mit zwei Trainingseinheiten pro Woche, "Platinum" mit unbegrenzten Trainingseinheiten pro Woche, "Kids & Teens" mit unbegrenzten Trainingseinheiten pro Woche in den jeweiligen Alterskursen) sind im Mitgliedsvertrag und/oder in der aktuellen Preisliste der Akademie detailliert aufgeführt.
b) Die Teilnahme an den Kursen richtet sich nach dem im Kursplan ausgewiesenen Angebot und der Klassifizierung der jeweiligen Kurse.

(2) Vertragslaufzeit (Erstlaufzeit):


a) Die Mitgliedsverträge haben eine vom Mitglied bei Vertragsschluss zu wählende feste Erstlaufzeit von entweder zwölf (12) Monaten oder vierundzwanzig (24) Monaten.
b) Die Erstlaufzeit beginnt mit dem im Mitgliedsvertrag vereinbarten Datum.

(3) Zahlungsoptionen und -bedingungen:


a) Für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge stehen dem Mitglied, je nach Vereinbarung im Mitgliedsvertrag, folgende Optionen zur Verfügung: wöchentliche Zahlung, 4-wöchentliche Zahlung oder jährliche Zahlung im Voraus.
b) Bei Wahl der jährlichen Zahlung im Voraus wird ein Rabatt von fünf Prozent (5%) auf den Gesamtbeitrag der Erstlaufzeit gewährt.
c) Die jeweiligen Beiträge, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten werden im Mitgliedsvertrag detailliert festgelegt.

(4) Automatische Vertragsverlängerung:


a) Sofern der Mitgliedsvertrag nicht gemäß § 3 Abs. 5 dieser AGB fristgerecht gekündigt wird, verlängert er sich nach Ablauf der gewählten Erstlaufzeit (12 oder 24 Monate) automatisch auf unbestimmte Zeit.
b) Der auf unbestimmte Zeit verlängerte Vertrag kann dann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden.

(5) Ordentliche Kündigung:


a) Der Mitgliedsvertrag kann vom Mitglied mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen festen Erstlaufzeit (12 oder 24 Monate) ordentlich gekündigt werden.
b) Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht zum Ende der Erstlaufzeit, so dass sich der Vertrag gemäß § 3 Abs. 4 auf unbestimmte Zeit verlängert, kann das Mitglied den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat kündigen.
c) Die Akademie kann den Mitgliedsvertrag ebenfalls mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen festen Erstlaufzeit und nach deren Umwandlung in ein unbefristetes Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem (1) Monat kündigen.

(6) Außerordentliche Kündigung (Kündigung aus wichtigem Grund):


a) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
b) Ein wichtiger Grund für die Akademie liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen (oder einem entsprechenden Betrag bei anderer Zahlungsweise) in Verzug ist, oder wenn das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung schwerwiegend gegen die Hausordnung oder die Anweisungen des Personals verstößt oder den Trainingsbetrieb nachhaltig stört.
c) Ein wichtiger Grund für das Mitglied kann beispielsweise eine nachgewiesene dauerhafte medizinische Indikation sein, die eine weitere Teilnahme am Training unmöglich macht, oder ein berufsbedingter Umzug an einen Ort, von dem aus die Trainingsstätte der Akademie nicht mehr in zumutbarer Weise erreicht werden kann (Nachweispflicht durch das Mitglied). Eine nur vorübergehende Erkrankung oder ein kurzfristiger Umzug stellen keinen wichtigen Grund dar.

(7) Form der Kündigung:


Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail, Brief).


§ 4 Spezifische Bedingungen für den 4-Wochen-Anfängerkurs

(1) Anmeldung und Zahlungsbedingungen:


a) Die Anmeldung zum 4-Wochen-Anfängerkurs (nachfolgend "Anfängerkurs" genannt) erfolgt verbindlich über das dafür vorgesehene Online-Anmeldeformular auf der Webseite der Akademie.
b) Die Kursgebühr in Höhe von 197,- € ist direkt bei der Online-Buchung vollständig zur Zahlung fällig. Der Kursplatz gilt erst nach erfolgreichem Zahlungseingang als gesichert. Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Online-Anmeldeprozess angezeigt.

(2) Leistungsumfang des Anfängerkurses:


Der Anfängerkurs beinhaltet die im Kursangebot auf der Webseite der Akademie beschriebenen Leistungen. Dazu gehören insbesondere:
a) Ein Starterpaket bestehend aus einem Jiu-Jitsu Anzug (Gi), einem Gürtel und einer Tasche im Wert von ca. 100,- €. Dieses Starterpaket wird dem Teilnehmer zu Beginn des Kurses übergeben und geht in dessen Eigentum über.
b) Vier (4) Trainingseinheiten von jeweils ca. 90-120 Minuten Dauer, die als Semi-Privat Training in Kleingruppen stattfinden (Wert ca. 100,- €).
c) Zwei (2) Wochen kostenloser Zugang zu den regulären Trainingseinheiten der Akademie gemäß Kursplan, im Anschluss an oder parallel zum Anfängerkurs (Wert ca. 60,- €).
d) Bei Abschluss eines regulären Mitgliedsvertrages unmittelbar im Anschluss an den Anfängerkurs entfällt die übliche Anmeldegebühr (Wert ca. 69,- €).
e) Zugang zur internen WhatsApp-Gruppe der Akademie.

(3) Stornierung durch den Teilnehmer und Nichtteilnahme:


a) Die Akademie weist darauf hin, dass für den Anfängerkurs für jeden Teilnehmer individuell und im Voraus ein Starterpaket (siehe Abs. 2a) beschafft wird. Im Falle einer Stornierung der Kursteilnahme durch den Teilnehmer vor Kursbeginn oder bei Nichtantritt des Kurses erfolgt daher

keine Rückerstattung

der bereits entrichteten Kursgebühr. Das dem Teilnehmer zustehende Starterpaket kann in diesem Fall nach Absprache in der Akademie abgeholt werden.
b) Bei Abbruch des Kurses durch den Teilnehmer nach Kursbeginn erfolgt ebenfalls keine (auch keine anteilige) Rückerstattung der Kursgebühr. Die Akademie wird sich jedoch bemühen, dem Teilnehmer im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten die Teilnahme an einzelnen versäumten Einheiten in einem nachfolgenden Anfängerkurs oder durch alternative Trainingsmöglichkeiten zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
c) Wichtiger rechtlicher Hinweis für Online-Buchungen (Fernabsatzverträge):

Unabhängig von den oben genannten Stornierungsbedingungen der Akademie steht Verbrauchern bei online abgeschlossenen Verträgen gesetzlich in der Regel ein

Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu. Die Akademie wird über dieses Widerrufsrecht und die Bedingungen seiner Ausübung gesondert belehren (siehe § X Widerrufsbelehrung –

dieser Paragraph muss noch erstellt werden). Sollte der Teilnehmer von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, nachdem das Starterpaket bereits an ihn versandt oder übergeben wurde, können ggf. Wertersatzansprüche für das Starterpaket geltend gemacht werden, sofern der Teilnehmer hierüber vorab ordnungsgemäß belehrt wurde.

4) Durchführung, Verlegung und Ausfall des Kurses durch die Akademie:


a) Der Anfängerkurs findet ab einer Mindestteilnehmerzahl von vier (4) Personen statt. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Akademie das Recht vor, den Kursbeginn zu verschieben oder den Kurs abzusagen.
b) Im Falle einer Absage oder Verschiebung des Kurses durch die Akademie werden die angemeldeten Teilnehmer schnellstmöglich informiert. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall entweder für einen Gutschein für einen Folgekurs angerechnet oder es wird ein Ersatztermin angeboten. Eine vollständige Rückerstattung der Kursgebühr ist ebenfalls möglich, wenn kein passender Ersatztermin oder Gutschein vom Teilnehmer akzeptiert wird.
c) Sollten einzelne Trainingseinheiten des laufenden Anfängerkurses aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit des Trainers ohne kurzfristige Vertretungsmöglichkeit, höhere Gewalt) ausfallen müssen, wird die Akademie sich bemühen, diese Einheiten zeitnah nachzuholen.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Preisliste und Geltung der Preise:


a) Die jeweils gültigen Preise für Mitgliedschaften, den 4-Wochen-Anfängerkurs, Drop-Ins, Workshops, Seminare sowie sonstige Leistungen und Produkte der Akademie ergeben sich aus der aktuellen Preisliste.
b) Die aktuelle Preisliste ist ausschließlich in den Räumlichkeiten der Akademie einsehbar

und wird dem Teilnehmer auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
c) Alle Preise verstehen sich in Euro (€) und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(2) Zahlungsabwicklung und Zahlungsmethoden:


a) Die Bezahlung der Kursgebühr für den 4-Wochen-Anfängerkurs erfolgt gemäß den Bestimmungen in § 4 Abs. 1 dieser AGB.
b) Die Bezahlung der wiederkehrenden Mitgliedsbeiträge (wöchentlich, 4-wöchentlich oder jährlich) erfolgt ausschließlich online über die von der Akademie genutzten Zahlungsdienstleister (z.B. GoCardless, Stripe). Die spezifischen, vom Mitglied gewählten Zahlungsmodalitäten (z.B. SEPA-Lastschrift, Kreditkartenzahlung) werden im Online-Anmeldeprozess bzw. im Mitgliedsvertrag festgelegt.
c) Das Mitglied ist verpflichtet, die für die Online-Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten korrekt anzugeben und aktuell zu halten.

(3) SEPA-Lastschriftmandat und Pflichten des Mitglieds (bei Zahlung per SEPA-Lastschrift):


a) Sofern die Zahlung per SEPA-Lastschrift erfolgt, erteilt das Mitglied der Akademie bzw. dem beauftragten Zahlungsdienstleister ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der fälligen Beträge.
b) Die Frist für die Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs (Pre-Notification) wird auf mindestens fünf (5) Werktage vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt, sofern nicht anders vereinbart. Das Mitglied stimmt dieser verkürzten Frist zu. Die Vorabankündigung erfolgt in der Regel per E-Mail oder über das Nutzerkonto beim Zahlungsdienstleister.
c) Das Mitglied ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zum Zeitpunkt der Abbuchung zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung einer Lastschrift entstehen (Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts sowie ggf. Bearbeitungsgebühren des Zahlungsdienstleisters), sind vom Mitglied zu tragen, es sei denn, die Nichteinlösung oder Rückbuchung wurde von der Akademie oder dem Zahlungsdienstleister verschuldet. Die Akademie behält sich vor, dem Mitglied diese Kosten in Rechnung zu stellen.

(4) Fälligkeit der Beiträge:


Die Mitgliedsbeiträge sind im Voraus entsprechend der im Mitgliedsvertrag gewählten Zahlungsperiode (wöchentlich, 4-wöchentlich oder jährlich) fällig. Die erste Zahlung ist mit dem im Mitgliedsvertrag vereinbarten Eintrittsdatum fällig, die Folgezahlungen dann jeweils zu Beginn der neuen Zahlungsperiode.

(5) Zahlungsverzug:


a) Gerät das Mitglied mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, behält sich die Akademie das Recht vor, für jede schriftliche Mahnung eine pauschale Mahngebühr zu erheben, deren Höhe sich an den tatsächlich entstandenen Kosten orientiert und einen angemessenen Rahmen nicht übersteigt (z.B. 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung). Der Nachweis geringerer oder keiner Kosten bleibt dem Mitglied unbenommen.
b) Bei Zahlungsverzug ist die Akademie zudem berechtigt, dem Mitglied den Zutritt zur Akademie und die Teilnahme am Training vorübergehend zu verwehren, bis die rückständigen Beträge vollständig beglichen sind. Die Verpflichtung zur Zahlung der fälligen Beiträge bleibt hiervon unberührt.
c) Erhebliche oder wiederholte Zahlungsrückstände können einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung des Mitgliedsvertrages durch die Akademie gemäß § 3 Abs. 6b dieser AGB darstellen.

(6) Preisanpassungen für laufende Mitgliedschaften:


a) Die Akademie ist berechtigt, die vereinbarten Mitgliedsbeiträge für laufende Verträge nach billigem Ermessen anzupassen, um Kostensteigerungen auszugleichen. Kostensteigerungen können insbesondere durch Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer, gestiegene Energie- oder Mietkosten oder inflationsbedingte Kostensteigerungen entstehen.
b) Eine Preisanpassung wird dem Mitglied mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z.B. per E-Mail) angekündigt.
c) Im Falle einer Preiserhöhung, die den allgemeinen Anstieg der Lebenshaltungskosten (Inflationsrate) wesentlich übersteigt, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Mitglied kann den Vertrag innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung kündigen. Macht das Mitglied von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Preisanpassung als genehmigt. Die Akademie wird das Mitglied in der Mitteilung über die Preisanpassung auf dieses Sonderkündigungsrecht ausdrücklich hinweisen.


§ 6 Trainingsbetrieb und Leistungsumfang

(1) Kursplan und Trainingsangebot:


a) Die aktuellen Trainingszeiten, das Kursangebot sowie der Ort der Trainingseinheiten sind im jeweils gültigen Kursplan der Akademie festgelegt. Der Kursplan wird durch Aushang in der Akademie und/oder auf der Webseite der Akademie bekannt gegeben.
b) Die Akademie behält sich das Recht vor, den Kursplan, das Kursangebot sowie die Trainingszeiten bei Bedarf angemessen zu ändern oder anzupassen (z.B. aufgrund saisonaler Gegebenheiten, zur Optimierung des Angebots, bei Trainerwechsel oder aus organisatorischen Gründen). Solche Änderungen werden den Mitgliedern mindestens einen (1) Monat im Voraus durch Aushang in der Akademie und/oder per E-Mail mitgeteilt. Wesentliche Änderungen, die den Charakter der gebuchten Leistung erheblich verändern, berechtigen das Mitglied ggf. zur außerordentlichen Kündigung.

(2) Trainer:


Die Akademie setzt für die Durchführung der Trainingseinheiten qualifizierte Trainer nach eigenem Ermessen ein. Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Trainingseinheiten durch einen bestimmten Trainer. Die Akademie ist berechtigt, die eingesetzten Trainer jederzeit zu wechseln oder bei Ausfall eines Trainers für qualifizierten Ersatz zu sorgen.

(3) Durchführung der Trainingseinheiten und Voranmeldung:


a) Die Teilnahme an den Trainingseinheiten im Rahmen einer Mitgliedschaft ist von der jeweiligen Kurskapazität abhängig. Um eine angemessene Trainingsqualität und -sicherheit zu gewährleisten, ist für jede einzelne Trainingseinheit eine Voranmeldung durch das Mitglied über die von der Akademie genutzte Applikation "MAAT" (oder eine andere von der Akademie benannte Buchungsplattform) erforderlich.
b) In der App "MAAT" sind die verfügbaren Plätze pro Trainingseinheit sowie die aktuelle Auslastung einsehbar. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach dem Prinzip "first come, first served". Ein Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Trainingseinheit besteht nur bei rechtzeitiger und erfolgreicher Anmeldung über die App und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten.
c) Die Akademie behält sich das Recht vor, Trainingseinheiten abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von drei (3) angemeldeten Personen nicht erreicht wird. Die Absage erfolgt in diesen Fällen rechtzeitig über die App "MAAT" oder per E-Mail.

(4) Ausfall von Trainingseinheiten durch die Akademie:


a) Einzelne Trainingseinheiten können aus zwingenden Gründen ausfallen, insbesondere bei kurzfristiger Erkrankung des Trainers ohne Möglichkeit einer zeitnahen Vertretung, bei höherer Gewalt oder bei notwendigen, unaufschiebbaren Reparatur- oder Wartungsarbeiten in der Akademie.
b) Die Akademie wird sich bemühen, die Teilnehmer über Ausfälle so früh wie möglich zu informieren.
c) Angesichts der Vielzahl der angebotenen Trainingseinheiten pro Woche und der Möglichkeit zur Teilnahme an anderen Kursen im Rahmen der jeweiligen Mitgliedschaft, begründet der Ausfall einzelner Trainingseinheiten aus den oben genannten Gründen keinen Anspruch auf eine Beitragsminderung oder Schadensersatz, sofern der Ausfall nur gelegentlich auftritt und den Gesamtcharakter der Mitgliedschaft nicht wesentlich beeinträchtigt. Bei längerfristigen oder häufigeren Ausfällen wird die Akademie eine angemessene Lösung anbieten.

(5) Geplante Schließzeiten:


a) An gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Nordrhein-Westfalen bleibt die Akademie geschlossen und es finden keine Trainingseinheiten statt.
b) Die Akademie behält sich zudem das Recht vor, für bis zu zwei (2) Wochen im Sommer und bis zu zwei (2) Wochen im Winter (z.B. um Weihnachten/Neujahr) für Betriebsferien, Renovierungsarbeiten oder ähnliche Zwecke zu schließen.
c) Diese geplanten Schließzeiten (gesetzliche Feiertage und Betriebsferien im genannten Umfang) sind bei der Kalkulation der Mitgliedsbeiträge bereits berücksichtigt und berechtigen nicht zu einer Beitragsminderung oder Kündigung. Die genauen Termine der Betriebsferien werden den Mitgliedern mindestens vier (4) Wochen im Voraus durch Aushang in der Akademie und/oder per E-Mail bekannt gegeben.


§ 7 Pflichten und Verhalten der Teilnehmer/Mitglieder

(1) Hausordnung und allgemeine Verhaltensregeln:


a) Für den gesamten Trainingsbetrieb und den Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Akademie gilt die von der Akademie erlassene Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die Hausordnung wird durch Aushang in der Akademie bekannt gegeben und ist für alle Teilnehmer verbindlich. Sie ist Bestandteil dieses Vertrages.
b) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Trainingsbetrieb nicht gestört wird und andere Teilnehmer sowie das Personal der Akademie nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden. Ein respektvoller und fairer Umgang miteinander wird vorausgesetzt. Pünktliches Erscheinen zu den Trainingseinheiten wird erwartet.

(2) Gesundheitliche Voraussetzungen, Eigenverantwortung und Mitteilungspflichten:


a) Mit Vertragsschluss bestätigt der Teilnehmer, dass er sich körperlich und geistig in einem Zustand befindet, der ihm die Teilnahme am vereinbarten Training grundsätzlich gestattet (Sportgesundheit). Im Zweifelsfall oder bei bekannten Vorerkrankungen, chronischen Leiden oder nach längerer sportlicher Inaktivität wird dem Teilnehmer dringend empfohlen, vor Aufnahme des Trainings einen Arzt zu konsultieren, um seine Eignung für Brazilian Jiu-Jitsu überprüfen zu lassen.
b) Die Teilnahme am Training und an allen damit verbundenen Aktivitäten erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers.
c) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Trainer und das Personal der Akademie unaufgefordert und unverzüglich vor Beginn einer Trainingseinheit über jegliche akuten gesundheitlichen Probleme (z.B. Schmerzen, Unwohlsein), Verletzungen, eine bestehende Schwangerschaft oder sonstige körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, die seine Fähigkeit zur sicheren Teilnahme am Training beeinträchtigen oder eine Gefährdung für ihn selbst oder andere darstellen könnten.

(3) Umgang mit Einrichtungen und Material der Akademie:


a) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie das Trainingsequipment der Akademie (einschließlich Leih-Gis, Matten und sonstige Trainingsgeräte) schonend, sorgfältig und nur zweckgemäß zu behandeln.
b) Für von ihm schuldhaft verursachte Beschädigungen oder Verunreinigungen der Einrichtungen oder des Equipments haftet der Teilnehmer im vollen Umfang.

(4) Weisungsrecht der Trainer und freiwillige Teilnahme an Übungen:


a) Den Anweisungen der Trainer und des sonstigen Personals der Akademie ist im Interesse eines sicheren, geordneten und respektvollen Trainingsbetriebs stets Folge zu leisten.
b) Die Teilnahme an bestimmten Übungen, insbesondere am Sparring (freies Übungskämpfen), ist freiwillig. Jeder Teilnehmer hat das Recht, eine Übung nicht mitzumachen oder eine Pause zu signalisieren, wenn er sich unwohl fühlt oder die Übung seine aktuellen Fähigkeiten übersteigt. Dies gilt insbesondere für Anfänger.

(5) Hygiene:


a) Jeder Teilnehmer ist zur Einhaltung grundlegender persönlicher Hygiene verpflichtet. Dazu gehört insbesondere das Tragen sauberer Trainingskleidung (Gi und darunter getragene Kleidung) sowie die Beachtung der Körper- und Fußhygiene vor Betreten der Mattenfläche.
b) Das Betreten der Mattenfläche mit Straßenschuhen ist untersagt. Weitere detaillierte Hygienevorschriften sind in der Hausordnung geregelt.


§ 8 Haftung

(1) Grundsätzliche Haftungsregelungen:


a) Die Akademie haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Akademie, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Für sonstige Schäden haftet die Akademie unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Akademie, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
c) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, haftet die Akademie auch bei einfacher Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
d) Im Übrigen ist eine Haftung der Akademie für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen, sofern nicht die unter Abs. 1a genannten Fälle betroffen sind.
e) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Akademie, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(2) Sportartspezifische Risiken und Eigenverantwortung:


a) Dem Teilnehmer ist bekannt und er nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es sich bei Brazilian Jiu-Jitsu (BJJ) um eine körperlich anspruchsvolle Kontaktsportart handelt. Trotz fachkundiger Anleitung, sorgfältiger Durchführung des Trainings und der Einhaltung von Sicherheitsregeln können sportartspezifische Risiken und Verletzungen (z.B. durch Stürze, Hebeltechniken, Würgetechniken, unglückliche Bewegungen oder körperlichen Kontakt mit Trainingspartnern) nicht vollständig ausgeschlossen werden.
b) Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr des Teilnehmers, unbeschadet der Haftungsregelungen in Abs. 1.
c) Es wird vom Teilnehmer ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Umsicht, Rücksichtnahme auf andere Teilnehmer und strikte Beachtung der Anweisungen der Trainer erwartet, um das Verletzungsrisiko für sich und andere so gering wie möglich zu halten.

(3) Haftung für Garderobe und Wertgegenstände:


a) Die Akademie stellt keine abschließbaren Spinde oder gesicherten Aufbewahrungsmöglichkeiten für Kleidung, Wertgegenstände oder Geld der Teilnehmer zur Verfügung. Das Einbringen solcher Gegenstände in die Räumlichkeiten der Akademie erfolgt auf alleiniges Risiko des Teilnehmers.
b) Eine Haftung der Akademie für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Akademie, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(4) Haftung für das Verhalten Dritter:


Die Akademie haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die dem Teilnehmer durch das unsachgemäße, regelwidrige oder unachtsame Verhalten anderer Teilnehmer zugefügt werden, es sei denn, der Akademie oder ihren Trainern fällt eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Aufsichts- oder Sorgfaltspflicht zur Last.


§ 9 Datenschutz

(1) Die Akademie erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmer (wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Bankverbindung, Vertragsdaten, Trainingsanwesenheit) ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Begründung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Vertrages sowie zur Betreuung der Teilnehmer.

(2) Die Datenverarbeitung erfolgt unter strikter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(3) Für detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der Betroffenen sowie zu allen weiteren datenschutzrelevanten Aspekten verweist die Akademie auf ihre separate Datenschutzerklärung. Diese ist auf der Webseite der Akademie [Hier ggf. den genauen Link zur zukünftigen Datenschutzerklärung einfügen, z.B. www.cjjfduesseldorf.de/datenschutz] jederzeit einsehbar und abrufbar. Die Teilnehmer werden angehalten, diese Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu nehmen.


§ 10 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

(1) Benachrichtigung und Fristen:


Die Akademie behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern die Änderungen für das Mitglied zumutbar sind und nicht die Hauptleistungspflichten des Vertrages betreffen. Geplante Änderungen dieser AGB werden dem Mitglied mindestens vier (4) Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform (z.B. per E-Mail oder durch deutlich sichtbaren Aushang in der Akademie in Verbindung mit einer Benachrichtigung) unter Hervorhebung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt.

(2) Widerspruchsrecht und Zustimmungsfiktion:


a) Das Mitglied hat das Recht, den angekündigten Änderungen innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (z.B. per E-Mail) gegenüber der Akademie zu widersprechen.
b) Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch durch das Mitglied, gelten die geänderten AGB als vom Mitglied angenommen und werden zum angekündigten Zeitpunkt wirksamer Vertragsbestandteil. Die Akademie wird das Mitglied in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf sein Widerspruchsrecht, die hierfür geltende Frist und die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruchs (d.h. die Annahme der Änderungen durch Schweigen) hinweisen.
c) Diese Zustimmungsfiktion gemäß Abs. 2b gilt nicht für Änderungen, die wesentliche Vertragspflichten (z.B. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen, Vertragslaufzeiten) oder die Entgelte für die Hauptleistungen betreffen, es sei denn, letztere erfolgen im Rahmen einer wirksamen Preisanpassungsklausel (siehe § 5 Abs. 6). Für solche wesentlichen Änderungen wird die Akademie die Zustimmung des Mitglieds auf andere Weise einholen (z.B. durch eine ausdrückliche Vereinbarung) oder dem Mitglied ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht einräumen.

(3) Sonderkündigungsrecht bei bestimmten Preiserhöhungen:


Unberührt von den Regelungen in Abs. 2 bleibt das dem Mitglied gemäß § 5 Abs. 6c dieser AGB zustehende Sonderkündigungsrecht im Falle von Preiserhöhungen, die den allgemeinen Anstieg der Lebenshaltungskosten wesentlich übersteigen.

(4) Folge eines Widerspruchs:


Widerspricht das Mitglied den angekündigten Änderungen form- und fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Die Akademie behält sich in diesem Fall jedoch das Recht vor, den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.


§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

(1) Allgemeines:


Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie z.B. über die Webseite der Akademie, per E-Mail oder Telefon abgeschlossen werden) grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über dieses Widerrufsrecht belehrt die Akademie nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(2) Kein Widerrufsrecht für bestimmte Kurse mit spezifischem Termin oder Zeitraum:


Die Akademie weist darauf hin, dass gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum

für die Erbringung vorgesehen ist, kein Widerrufsrecht besteht. Dies betrifft insbesondere den von der Akademie angebotenen und online buchbaren 4-Wochen-Anfängerkurs , da dieser zu festen, im Voraus bekannt gegebenen Terminen und über einen festgelegten Zeitraum stattfindet. Eine online erfolgte Anmeldung zu diesem Kurs ist daher verbindlich und unterliegt nicht dem gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher. Die Regelungen zur Stornierung in § 4 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.

Die Anwendbarkeit dieser Ausnahme sollte vom Teilnehmer vor Vertragsschluss geprüft und von der Akademie anwaltlich gesichert werden.

(3) Widerrufsbelehrung für online abgeschlossene Mitgliedschaftsverträge:


Sofern ein regulärer Mitgliedsvertrag mit einem Verbraucher online (als Fernabsatzvertrag) abgeschlossen wird und die Ausnahme gemäß Abs. 2 nicht zutrifft, gilt folgendes Widerrufsrecht:


Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

(CJJF Germany UG (haftungsbeschränkt)

Gosenburg 17

42289 Wuppertal

Telefon: 015737394007

E-Mail: [email protected])

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde

ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


(4) Muster-Widerrufsformular (für online abgeschlossene Mitgliedschaftsverträge):

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
CJJF Germany UG (haftungsbeschränkt)
Gosenburg 17
42289 Wuppertal
E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (

den von mir/uns ( )

abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (* ):

Bestellt am ( )/erhalten am ( ):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _________________________

Datum: _________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

(5) Beginn der Inanspruchnahme der Trainingsleistungen bei online abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträgen:


Bei online abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträgen, für die ein Widerrufsrecht gemäß Abs. 3 besteht, beginnt das Recht zur Teilnahme an den Trainingseinheiten und zur Nutzung der Einrichtungen der Akademie erst nach Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist, es sei denn, der Vertrag wurde vom Mitglied zuvor wirksam widerrufen.

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